UNSER ZIEL IST DIE EINIGUNG
NICHT DER GERICHTSPROZESS
Wir bieten Ihnen das gesamte Forderungsmanagement aus einer Hand. Von Beginn (anwaltliche Mahnung) bis zum Ende (gerichtliche Durchsetzung und Zwangsvollstreckung) setzten wir uns für die Zahlung auf Ihre Forderung ein.
Unsere Tätigkeit beginnt mit einer außergerichtlichen Zahlungsaufforderung an den Schuldner. Der Schuldner soll damit zunächst noch einmal schriftlich dazu bewogen werden, die Außenstände zu begleichen.
Für den Fall, dass eine Zahlung auch nicht nach der anwaltlichen Mahnung erfolgt, treten wir mit dem Schuldner persönlich in Kontakt. Wir versuchen zu erfahren warum keine Zahlung erfolgt. Oftmals können bei einem Gespräch schon Missverständnisse beseitigt und Vereinbarungen über die Zahlung wie z.B. eine Ratenzahlung getroffen werden.
Der Schuldner soll damit letztmalig dazu bewogen werden, die Außenstände zu begleichen. Für den Fall, dass eine Zahlung auch nicht nach diesem Gespräch erfolgt, werden gerichtliche Schritte angekündigt.
Sollten Einwände gegen die geltend gemachte Forderung erhoben werden, werden wir uns mit diesen selbstverständlich bereits in diesem Stadium auseinandersetzen. Hat der Schuldner Einwände gegen Ihre Leistung und lehnt die Zahlung deshalb ab, besprechen wir das mit Ihnen und entscheiden gemeinsam, wie weiter vorgegangen werden soll.
Es erfolgt insofern keine blinde Einleitung des gerichtlichen Verfahren, wodurch Kosten für Sie entstehen könnten.
Erst, wenn wir zu dem Entschluss kommen, dass die Forderung rechtlich Bestand hat und wir überprüft haben, ob der Schuldner bezahlen kann und nicht insolvent ist, wird Ihre Forderung effektiv, zielführend und kostengünstig gerichtlich geltend gemacht.
Das gerichtliche Verfahren in Deutschland beginnen wir nicht sofort mit einer Klage, sondern mit dem gerichtlichen Mahnverfahren, dass ein effektives Mittel ist, um schnell an eine Gerichtsentscheidung zu gelangen, aufgrund derer die Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen des Schuldners betrieben werden kann.
Erst wenn das gerichtliche Mahnverfahren nicht zum Ziel führt, gehen wir in das gerichtliche Klageverfahren, um ein Urteil zu erhalten und die Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners durchzuführen.
Wurde ein vollstreckbarer Titel erwirkt, nutzen wir die anfangs eingeholten Informationen über das Vermögen des Schuldners und führen eine gezielte Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen des Schuldners.
In Bezug auf die Zwangsvollstreckung stehen eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung. Neben der Pfändung durch den Gerichtsvollzieher hat sich die umgangssprachlich genannte Pfändung des Kontos als sehr effektiv erwiesen, um schnellstmöglich Zahlungen auf die Forderung zu erhalten. Gepfändet werden können darüber hinaus auch Forderungen gegenüber Dritten (bspw. Banken, Finanzamt, Versicherungen, Drittunternehmer etc.).
Profitieren Sie von nur einem Ansprechpartner währen des gesamten Vorgangs und unserer Professionalität und Transparenz. Unsere deutschen Vertragsanwälte sind seit 1995 auf Forderungsmanagement und insbesondere auf die Realisierung von Forderungen im internationalen und nationalen spezialisiert.
Die Vorteile des anwaltlichen Forderungsmanagements sind:
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Ein Ansprechpartner für das gesamte Forderungsverfahren,
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Die gerichtliche Geltendmachung – insbesondere vor Landgerichten (Anwaltszwang),
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Befindet sich der Schuldner in Verzug, sind sämtliche Anwaltskosten erstattungsfähig,
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Keine Vertragsbindung, keine Grundgebühren oder dergleichen,
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Kein Umweg über ein Inkassounternehmen.
Anwälte sind an Standesregeln gebunden und Ihr Geld muss schnell an Sie ausbezahlt werden. Die Haftpflichtversicherung unserer deutschen Vertragsanwälte übernimmt bei einem Verfahrensfehler bis zu 1 Mio. Euro pro Fall, daneben haften die deutschen Anwälte auch noch persönlich. Des Weiteren haben Anwälte die Pflicht zur Verschwiegenheit jeder privaten wie staatlichen Stelle gegenüber. Ihre Daten sind also umfassend geschützt. Deutsche Anwälte müssen Ihnen im Gegensatz zu Anwälten in Spanien den gesamten Schriftverkehr, also auch den Schriftverkehr mit dem gegnerischen Anwalt, schnellstmöglich zur Verfügung stellen.
Gerne prüfen wir auch den Ankauf ihrer Forderung.